Handyregelung

Einhaltung der Hausordnung: Umgang mit regelwidriger Nutzung von Musikabspielgeräten, Handys und Smartphones in unserer Schule

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach einer Diskussion und Abstimmung in der Gesamtkonferenz vom 08.12.2015 wird folgender Gesamtkonferenzbeschluss bekannt gegeben.

Generell gilt ein Handy- und Smartphoneverbot für SchülerInnen auf dem gesamten Schulgelände.

Genannte Gerätschaften sind ausschließlich im ausgeschalteten Zustand mitzuführen.

Dieses Verbot wird wie folgt begründet:

Um Cybermobbing durch Bild- und Tonaufnahmen einzudämmen, Täuschungsversuche bei Klassenarbeiten und sonstigen Überprüfungen zu minimieren, vor allem jedoch, um eine lernförderliche Arbeitsatmosphäre zu garantieren, in der unsere SchülerInnen konzentriert arbeiten können, ist die Nutzung von Musikabspielgeräten, Handys bzw. Smartphones nur nach ausdrücklicher Erlaubnis und unter Aufsicht der Lehr- bzw. Aufsichtsperson vor dem Hintergrund einer pädagogisch sinnvollen Nutzung erlaubt.

Was geschieht bei einem Verstoß gegen diese Regel?

1. Bei regelwidrigem Gebrauch sind die Lehrer und Aufsichtskräfte unserer Schule gehalten, die Gerätschaften einzuziehen und in einem verschließbaren Fach im Sekretariat zu deponieren.

2. Die Rückgabe des Handys erfolgt am nächsten Tag in der 2. großen Pause durch die Schulleitung. Rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen ist § 96 (1) der Übergreifenden Schulordnung.

3. Nach dreimaliger Auffälligkeit erhalten die Eltern eine schriftliche Aufforderung, das eingezogene Gerät bei der Schulleitung abzuholen. Hierzu werden die SchülerInnen in einer Liste registriert.

4. Wie jedes regelwidrige Verhalten, so kann auch dieses Eingang in die Verbalbeurteilung finden und sich ab der Klassenstufe 9 auf die Kopfnote für das Verhalten auswirken.

5. Wird die Abgabe verweigert, wird der Schüler/die Schülerin durch den Schulleiter vom Unterricht des laufenden Tages ausgeschlossen.

 

Mit freundlichem Gruß

Dirk Schönhofen

(Schulleiter)