Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
als Download finden Sie das neueste Schreiben des Ministeriums, das Ihnen über die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, die ab dem 02. Mai in den Schulen gelten, Auskunft gibt sowie den aktualisierten Hygieneplan und den Empfehlungsleitfaden für den Umgang mit Erkältungssymptomen.
Wie wir mit dem Coronatest-Restbestand umgehen werden, von dem auf Seite 2 die Rede ist, werde ich in den nächsten Tagen mit den Gremienvertreter*innen besprechen und Sie alsbald darüber informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
bitte lesen Sie das Elternschreiben, das Ihnen als Download hier angezeigt wird, da hier maßgebliche Änderungen, die ab dem 04. April gelten, angekündigt werden.
Insbesondere die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie die Maskenpflicht entfallen ab dem 04.04.2022.
Das zweimalige Testen in der Woche ist nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin angeboten. Wir befürworten wegen unseres aktuellen Infektionsgeschehens das Fortführen der Selbsttestung.
Hierzu benötigen wir Ihr Einverständnis. Den entsprechenden Vordruck finden Sie ebenfalls als Download.
Wenn Sie das Formular ausdrucken können, füllen Sie es bitte aus und geben Sie es Ihrem Kind mit. Andererseits erhält Ihr Kind das Schreiben auch in der Schule.
Erlauben Sie mir zur Aufhebung der Maskenpflicht folgende Bitte.
Die Aufhebung der Maskenpflicht setzt ein großes Verantwortungsbewusstsein und eine Eigenverantwortung voraus, da die Maßgabe, sich selbst und andere zu schützen, immer noch Bestand hat.
Auch wenn es ab Montag jedem freisteht, die Maske zu tragen, so sollten wir doch gut abwägen, wann wir diesen Schutz trotzdem beibehalten. Dringend geboten ist der Maskenschutz dort, wo Menschen sich spontan begegnen. Das ist überall im Schulgebäude, am Kiosk und an der Bushaltestelle der Fall.
Zudem ist aus meiner Sicht der Bitte vulnerabler, besonders anfälliger Personen, die Maske zu tragen, nachzukommen.
In den Bussen bleibt das Masketragen weiterhin verpflichtend.
Bitte, lassen Sie uns weiter aufeinander Rücksichtnehmen!
Ich grüße Sie herzlich
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
das Schreiben der Bildungsministerin, das sie hier downloaden können, informiert Sie über das weitere Vorgehen an rheinland-pfälzischen Schulen ab dem 11.03.2022.
Eine Zusammenfassung lesen Sie gleich hier:
Übersicht über das weitere Vorgehen an rheinland-pfälzischen Schulen:
Bis 11. März 2022 | - Die Regelungen bleiben unverändert. |
Ab dem 14. März 2022 | - Zweimaliges anlassloses Testen pro Woche; nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Regelung (fünf-maliges Testen). - An allen Schulen entfallen die Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht. Es wird weiterhin empfohlen, den Sportunterricht im Freien vorzuziehen. |
Ab dem 21. März 2022 | - In den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
- Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt und die Vorgabe zur blockweisen Sitzordnung bei durchmischten Gruppen ist nicht mehr zwingend vorzusehen. |
Beste Grüße schickt und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
das neue Testkonzept, das im Zusammenhang mit dem neuen Hygieneplan und den neuen Absonderungsregeln veröffentlicht wurde, enthält maßgebliche Änderungen im Vergleich zu unserer bisherigen Praxis, was die Absonderung von Kontaktpersonen angeht (Siehe Testkonzept S. 13 Anhang!).
Seit Tagen feilen mehrere Kolleg*innen unserer Schule an einer brauchbaren Lösung zur Umsetzung dieser Richtlinie im Schulalltag. Da die ministerialen Vorgaben sowohl widersprüchlich, als auch wenig praxisnah sind, ist auch unsere Lösung sperrig.
Ich hoffe allerdings, dass wir nun einen praktikablen Weg gefunden haben, nach dem wir an der IGS Trier ab Montag, 24.01.2022, verfahren werden.
Ich wünsche uns allen weiterhin Zuversicht, dass wir auch durch die neuen Maßnahmen die Infektionszahlen an unserer Schule gering halten werden.
Beste Grüße
Dirk Schönhofen – Direktor-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
ich möchte noch einmal daran erinnern, dass seit Anfang Dezember die Möglichkeit besteht, dass auch genesene und geimpfte Schüler*innen auf freiwilliger Basis an den anlassbezogenen 5-Tages-Testungen teilnehmen können.
Auch hatte ich Sie darüber informiert, dass genesene und geimpfte Schüler*innen auf freiwilliger Basis auch an den regelmäßig zweimal wöchentlich stattfindenden anlasslosen Testungen teilnehmen können.
Sollten Sie wünschen, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn auf freiwilliger Basis an den Testungen teilnimmt, legen Sie bitte die beigefügte Einverständniserklärung, sofern Sie noch keine ausgefüllt haben, ausgefüllt und unterschrieben der Klassen- bzw. Stammkursleitung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schönhofen
Schulleiter DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
morgen geht es wieder los. In voller Besetzung und mit einer gehörigen Portion Zuversicht, aber natürlich mit den gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie vor den Ferien.
Ich fasse in diesem Schreiben das Wichtigste noch einmal zusammen. Dies lesen Sie weiter unten. Bis lang wurden keine Neuerungen bekanntgegeben.
In erster Linie möchte ich Ihnen allen mit diesem Brief ein frohes und gesundes neues Jahr wünschen, verbunden mit dem Aufruf, den Kopf nicht hängen zu lassen, sondern optimistisch in die Zukunft zu blicken.
Wir haben einiges vor in diesem neuen Jahr. Unsere angehenden Abiturient*innen bereiten sich auf Ihre Abschlussprüfungen vor, für alle anderen bedeutet die Halbzeit leider kein Verschnaufen, denn mit dem zweiten Halbjahr geht es auch für unserer Neunt- und Zehntklässler um das Erarbeiten von Qualifikationen und Abschlüssen.
Und auch für alle anderen gilt es, weiter am Ball zu bleiben.
Auf dem Gebiet der Digitalisierung geht es stetig weiter. Noch im Januar erhalten alle Lehrer*innen digitale Endgeräte aus dem Digitalpakt-Budget, mit denen der Unterricht weitere digitale Elemente erhalten wird. Ein neues Wahlpflichtfachkonzept und eine neue Haus- und Handyordnung sind in Bearbeitung.
Einige Bauprojekte werden in diesem Jahr weiter vorangehen. So geht es mit der Sanierung der Wolfsberghalle und der Umgestaltung des Schulgeländes zwischen C- und M-Gebäude weiter und mit der Erweiterung und Sanierung des L-Gebäudes wird demnächst begonnen.
Liebe Schulgemeinschaft,
lassen Sie uns all diese Aufgaben wie bislang gemeinsam zum Wohle unsere Schüler*innen anpacken!
Herzliche Neujahrsgrüße
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Die eingespielten und bewährten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen für Schulen leisten weiter einen wesentlichen Beitrag für einen sicheren Schulbetrieb in Präsenz. Um angesichts der aktuellen Infektionslage den Unterricht noch sicherer zu machen, gelten folgende Maßnahmen:
· Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für Schüler*innen, die genesen oder geimpft sind bzw. für Schülerinnen und Schüler, die zweimal in der Woche auf das Coronavirus getestet werden (Informationen zu den Selbsttests) zulässig.
· Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion im Unterricht weiter zu reduzieren, gilt die Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulen.
In Bussen und Bahnen gilt allerdings die 3G-Regelung. Von der 3G-Regel ausgenommen sind:
· Kinder bis zum sechsten Lebensjahr
· Schüler*innen
Die Abiturprüfungen werden auch in diesem Jahr wie in den vergangenen Jahren trotz der Pandemie stattfinden – unter den entsprechenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen.
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schüler*innen innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmer*innen der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen.
Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schüler*innen muss dazu eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen.
Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht.
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
als Download finden Sie die aktualisierten Fassungen des Konzepts zu den Selbsttests an Schulen sowie des Hygieneplans. Die wichtigste Neuerung fasse ich Ihnen hier zusammen. Es geht um die
Im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus in einem Jahrgang, gilt aufgrund der Absonderungsverordnung für die Mitschüler*innen (Kontaktpersonen) für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest.
Diese sogenannten anlassbezogenen Testungen, auch 5-Tages-Testungen genannt, kennen Sie. Genesene und geimpfte Personen sind von dieser Testpflicht nicht betroffen.
NEU ist jetzt, dass ab dem 6. Dezember alle Schüler*innen freiwillig an dieser anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilnehmen dürfen.
Sollten Sie wünschen, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn auf freiwilliger Basis an den anlassbezogenen 5-Tages-Testungen teilnimmt, legen Sie bitte die Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben der Klassenleiter*in vor.
Die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme gilt leider nicht für die zweimal in der Woche stattfindenden anlasslosen Testungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
ab dem 29.11.2021 werden wir unsere Teststrategie wieder umstellen.
Die neuen Bestimmungen (12. Hygieneplan und die allgemeinen Ausführungen zu den Antigen-Selbsttests) sehen vor, dass wieder zwei sogenannte anlasslose Selbsttestungen pro Wochedurchgeführt werden müssen.
Ergänzt wird die anlasslose Testung weiterhin durch die anlassbezogene Testpflicht für Personen, die nicht geimpft oder genesen sindund die im Falle des Auftretens eines positiven Selbsttestergebnisses in einem Jahrgang Schüler*in dieses Jahrgangsstufe sind.
Sie kennen diese als 5-Tages-Testungen.
Die aktuellen Warnstufen werden Ihnen, wie die Coronafälle innerhalb der Jahrgänge ab der nächsten Woche über den Schulmanager angezeigt. Hier geben wir Ihnen allerdings nur darüber Auskunft, in welchen Klassen bzw. Kursen Coronafälle aufgetreten sind. Namen werden wir hierüber natürlich nicht veröffentlichen.
Diese Information ersetzt dann die Meldung, die Sie bislang von den Stufenleiter*innen erhalten haben, wenn es einen Coronafall in der Klasse oder im Kurs Ihres Kindes gab.
Nun hatten wir uns ja erst vor kurzem dazu entschieden, den oberen Jahrgängen die Testkits mit nach Hause zu geben.
Mit Blick auf die o.g. neue Regelung und vor allem vor dem Hintergrund, dass sich mehrere Jahrgänge jeden Tag testen müssen (anlassbezogene Tests), sollen ab dem 29.11.2021wieder alle Selbsttests in der Schule durchgeführt werden. Der organisatorische Aufwand, der mit dem Verteilen der Tests für die Anwendung zu Hause verbunden ist, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Bitte geben Sie Ihren Kindern die Tests, die bereits mit nach Hause gegeben wurden (Klassenstufen 7 – 13) und nicht genutzt wurden, wieder mit, damit diese in der Schule verwendet werden können.
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liege Schüler*innen,
es tut mir leid, dass wir nach so kurzer Zeit unser Testverfahren wieder umstellen. Aus jetziger Sicht erscheint es mir allerdings am sichersten und praktikabelsten, die Selbsttests wieder in der Schule durchführen zu lassen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und ich grüße Sie herzlich!
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
in Schulen treten in den letzten Tagen vermehrt Coronainfektionen auf.
Damit wir uns in unserer Schule noch besser schützen und das Risiko umfassenderer Quarantänemaßnahmen reduzieren, müssen wir alle Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einhalten, insbesondere auch beim Essen in den Pausen.
Ich bitte Sie, darüber mit Ihren Kindern zu sprechen und diese Empfehlung entsprechend zu unterstützen.
Im nächsten Schreiben informiere ich Sie über die neue Teststrategie an Schulen im Winter 2021/22, die heute bekannt gemacht wurde. Hier gibt es eine erste Auskunft.
Mit den besten Durchhaltegrüßen
Dirk Schönhofen - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen,
seit dieser Woche findet nach Maßgabe des Bildungsministeriums nur noch eine Corona-Selbsttestung pro Woche statt (anlasslose Testung).
Gibt es einen Verdachtsfall innerhalb einer Jahrgangsstufe, dann muss sich der komplette Jahrgang fünf Schultage hintereinander testen (anlassbezogene Testung), um sicher zu gehen, dass sich das Virus nicht in dieser Gruppe ausbreitet.
Der Infizierte muss sich in Quarantäne begeben. Näheres hierzu teilt dann das Gesundheitsamt mit.
Nachdem sich das Testen gut eingespielt hat, ist eine individuelle Testung zu Hause möglich, wenn die Schüler*innen den Test unter Aufsicht der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten durchführen und die Schüler*innen, eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene qualifizierte Erklärung über das negative Testergebnis bei den Klassenleiter- bzw. Stammkursleiter*innen abgeben.
Unter dieser Voraussetzung haben sich Vertreter*innen der Lehrer- Schüler- und Elternschaft unserer Schule dazu entschieden, die Selbsttestungen für die Schüler*innen der Jahrgänge 7 bis 13 in Ihre Hände zu geben.
Grundsätzlich gilt: Genesene und Geimpfte testen sich nicht mehr.
Ab Montag, 15.11.2021, sind Sie gemeinsam mit Ihren Kinder dafür verantwortlich, dass einmal in der Woche bei Ihnen zu Hause getestet wird. Die sogenannte qualifizierte Erklärung muss von allen Schüler*innen dann in der Schule bei den Klassen- und Stammkursleiter*innen abgegeben werden.
Die Selbsttests führen Sie immer am Abend vor der Klassenratsstunde durch, sodass die qualifizierte Erklärung in der Klassenratsstunde am nächsten Tag abgeben werden kann. Hierüber informieren die Klassenleiter*innen ihre Klasse in dieser Woche.
Die entsprechende Anzahl an Tests und Selbstauskünften erhalten unsere Schüler*innen in der Schule. Bitte achten Sie darauf, dass diese zu Hause aus den Ranzen geholt und an einem geeigneten Ort gelagert werden.
Die 5-Tagestestungen (anlassbezogen Testungen, siehe oben!) werden in jedem Fall in der Schule durchgeführt. In diesem Fall entfällt dann die Selbsttestung zu Hause. Das Testkit für diese Woche bringen die Schüler*innen dann bitte wieder mit zur Schule.
Die Klassenstufen 5 und 6 testen sich weiterhin selbst in der Schule unter Aufsicht ihrer Klassenleiter*innen während der Klassenratsstunde. Hier ändert sich außer dem Testtag nichts.
Dreh- und Angelpunkt dieser neuen Regelung sind die qualifizierten Erklärungen, ohne die die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Da wir dieses neue Verfahren einführen möchten, um Unterrichtszeit zu gewinnen, bitte ich Sie dringend darauf zu achten, dass diese Erklärungen - quasi die "Eintrittskarten" - immer pünktlich vorliegen.
Auch im Namen des Schulelternbeirates möchte ich Sie darum bitten, die Beaufsichtigung der Selbsttests ihrer Kinder gewissenhaft durchzuführen, da die Sicherheit und Gesundheit aller von der gründlichen Durchführung der Corona-Selbsttests abhängt.
Liebe Schulgemeinschaft,
neben den Testungen müssen wir weiterhin auf die Einhaltung der Hygieneregelung achten. Bitte thematisieren Sie diese noch einmal mit Ihren Kindern.
Wir sind alle müde, was das Einhalten der Abstands-, Masken- und Lüftungsregelungen angeht, doch der Anstieg der Infektionen in den letzten Wochen muss uns aufhorchen und wieder vorsichtiger werden lassen.
Einen Komplettlockdown unserer Schule müssen wir in unser aller Interesse unbedingt vermeiden! Es liegt in unseren Händen und unser aller Verantwortung, diesen zu verhindern!
Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte unter schoenhofen@igs-trier.de an mich oder an das Sekretariat unter info@igs-trier.de.
Mit den besten Grüßen
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Leher*innen, sehr geehrte Schüler*innen,
es ist soweit! Am 15.11.2021 beginnt die (Um)gestaltung des Schulgeländes zwischen dem C- und M-Gebäude.
Während der Bauarbeiten muss zur Sicherheit aller wieder ein Bauzaun aufgestellt werden. Wir versuchen die direkte Verbindung zwischen den beiden Gebäuden so lange wie möglich nutzbar zu halten. Wichtig ist, dass sich alle mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht in diesem Bereich des Schulgeländes bewegen.
Bitte denken Sie daran, dass es durch den parallelen Umbau der Wolfsberghalle phasenweise zu einem noch höheren Verkehrsaufkommen gerade durch Baustellenfahrzeuge kommen wird. Halten und parken Sie bitte nicht direkt vor der Schule oder im Kreisel bzw. vor dem Haupteingang der Wolfsberghalle.
Nach jetzigem Planungsstand sollen die Bauarbeiten am Schulgelände im Juni 2022 abgeschlossen sein.
Hier lasse ich Ihnen das Freiraumkonzept des Landschaftsarchitekten zukommen, damit Sie einen ersten Eindruck von dem erhalten, worauf wir uns freuen können.
Mit den besten Grüßen
Dirk Schönhofen
Schulleiter - Direktor-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte Schüler*innen, sehr geehrte Lehrer*innen,
die ersten sechs Wochen im neuen Schuljahr sind geschafft, die Begrüßung der neuen Fünft- und Elftklässler*innen, eine Alarmprobe, ein echter Feueralarm mit Brand sowie einige Klassen- und Kursarbeiten liegen hinter uns. Ein Wandertag, Studien- und Berufsorientierungstage für unsere Acht- und Elftklässler, das Betriebspraktikum der Neuntklässler, ein Lehrer*innen-Studientag zur Digitalisierung und erste Trainings unserer Schüler*innen zum Thema SchulCampus wurden durchgeführt.
All dies fand ohne größere Corona-Beeinträchtigungen statt. Bis auf die 5-Tages-Testungen ganzer Jahrgänge bei einem Verdachtsfall und den obligatorischen Testungen zweimal die Woche konnte der Unterricht in Präsenz normal stattfinden.
Die im letzten Schreiben angekündigten Bauvorhaben „Schulgeländegestaltung“ und „Sanierung L-Gebäude“ wurden noch nicht angegangen. Für das erstgenannte Projekt laufen die Ausschreibungen zur Ermittlung der ausführenden Firmen immer noch. Zur Sanierung des L-Gebäudes bedarf es noch eines Stadtratsbeschlusses, der Anfang Dezember gefasst wird.
Bis dahin bleiben unsere Fünft- und Sechstklässler in ihren angestammten Klassenräumen.
Die Schließung der Wolfsberghalle für den Schulsport lässt hoffen, dass die Bauarbeiten in Bälde losgehen.
Weitere Informationen gebe ich Ihnen im Überblick, siehe unten!
Ich wünsche Ihnen erholsame und erlebnisreiche Herbstferien!
Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen alles Gute
Dirk Schönhofen
Schulleiter – DIR-IGS
Alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erhalten Sie hier.
Unter anderem können Sie hier lesen, welche Regelungen es für Reiserückkehrer*innen, die verschiedenen Warnstufen und die damit verknüpften Maskentrageregelungen gibt.
Wir halten weiterhin folgende Hygieneregeln ein:
Auf dem gesamten Schulgelände gelten folgende Hygieneregeln:
• Abstand halten (mindestens 1,5m - wichtigste Regel überhaupt)
• Händewaschen (regelmäßig und gründlich)
• Nies-/Hustetikette
• Nicht ins Gesicht fassen
• sich an das Einbahnstraßensystem halten
• in den Klassen- und Kursräumen alle 20 Minuten lüften
Wie das Bildungsministerium angekündigt hat, wird das anlasslose Testen auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen vom 25.10. – 05.11.2021 finden dabei wie bisher zwei Testungen pro Woche statt. Danach wird einmal pro Woche getestet und zwar jeweils montags.
Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schüler*innen und ihre Lehrkräfte sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen, sofern diese Testung durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde. Ob wir die Selbsttestungen weiterhin in der Schule beaufsichtigen oder wie unter Selbsttests an Schulen rlp.de nachzulesen Schüler*innen die Testungen zu Hause unter Aufsicht der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten durchführen können und dann eine qualifizierte Erklärung über das negative Testergebnis abgeben müssen, wird in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien im Schulausschuss diskutiert. Informationen hierüber erhalten Sie kurze Zeit später.
Seit dem 27.09.2021 ist die Wolfsberghalle wegen Umbaumaßnahmen für den Sportunterricht gesperrt. Alle Sportkurse werden mit Bussen zu unseren Ausweichhallen nach Feyen und Trier-Nord (Arena) gefahren. Dieser Zustand wird für die nächsten zweieinhalb Jahre andauern, sofern die Maßnahmen plangemäß ablaufen.
Wegen der Corona-Schwimmhallenbestimmungen, die eine Impfung bzw. eine Genesung zur Nutzung der Schwimmbecken voraussetzt, können unsere sechsten Klassen vorerst nicht zum Schwimmunterricht. Für diese Klassen stehen ebenfalls Sporthallen zur Verfügung.
(Siehe auch den Elternbrief der Fachschaft Sport vom 25.09.2021!)
Wie Sie wissen, erhalten Sie alle Schulschreiben ausschließlich über den „Schulmanager“ und unsere Homepage. Auch alle für Sie relevanten schulischen Termine sehen Sie hierüber im Terminkalender.
Auch die Hausaufgaben können über die Klassenbuchfunktion des Schulmanagers eingesehen werden. Im Alltag kann es aus den verschiedensten Gründen jedoch vorkommen, dass Lehrer*innen diese erst später eintragen. Aus diesem Grund bleibt es die Pflicht aller Schüler*innen, die Hausaufgaben in geeigneter Form zu notieren. Daher empfehle ich die Nutzung eines Hausaufgabenheftes.
Der Einzug digitaler Endgeräte in den Unterricht ist nicht aufzuhalten und für manch einen bereits gängige Praxis. An der IGS Trier bilden sich Lehrer*innen auf diesem Gebiet kontinuierlich fort. Auch unsere Schüler*innen werden in nächster Zeit Schritt für Schritt an das unterrichtliche Arbeiten mit Tablet und Co. herangeführt.
Ein systematisches Arbeiten mit Endgeräten im Unterricht setzt jedoch einiges an didaktischen und organisatorischen Maßnahmen und Regeln voraus, an denen wir noch arbeiten.
Aus diesem Grund ist das Arbeiten mit Handys und Tablets im Unterricht der Unter- und Mittelstufe (Klassen 5 – 10) nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrpersonen gestattet.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir es bis auf Weiteres einzelnen Schüler*innen dieser Jahrgänge nicht (weiter) gestatten, ihre eigenen Gerätschaften zum Beispiel als Heft- oder Buchersatz im Unterricht zu nutzen. Auch wenn das für den ein oder anderen erst einmal wie ein Rückschritt wirkt, so ist es doch notwendig, dass erst einmal die technischen Voraussetzungen geschaffen und allgemeingültige Regeln aufgestellt werden, die uns Lehrkräften eine Steuerung der digitalen Aktivitäten unserer Schüler*innen möglich macht.
Der Arbeitskreis „Digitalisierung“ wird sich mit diesen Themen nach den Herbstferien beschäftigen. Sobald die Ergebnisse vorliegen und von der Gesamtkonferenz verabschiedet wurden, lasse ich Sie dies wissen.
In der ersten Herbstferienwoche - 11. – 16.10.2021 - ist das Sekretariat zwischen 8:00 und 12:30 Uhr besetzt. Sie können Ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail an Frau Carlitz-Herbst herantragen oder einen Termin vereinbaren. Vom 18. – 22.10.2021 ist das Sekretariat geschlossen.
Liebe Schulgemeinde,
ich kann nicht leugnen, dass ich zu gerne wüsste, wer für den heutigen Brand verantwortlich ist. Schließlich hat der- oder diejenige mit seiner/ihrer Zündelei das Leben, zumindest aber die Gesundheit seiner Mitschüler*innen und all der anderen, die an der IGS Trier arbeiten, leichtsinnig aufs Spiel gesetzt.
Sollte also jemand wissen, wer hinter dieser Brandstiftung steckt, dann wäre es nur rechtens, wenn der- bzw.- diejenige mir hierüber Auskunft geben würde.
Nach der Aufregung des heutigen Tages hoffe ich auf einen ruhigen letzten Schultag vor den Ferien!
Helft mit, den letzten Tag so angenehm wie möglich zu gestalten!
Beste Grüße
SCHÖ
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte SchülerInnen,
seit letzter Woche gelten im Zusammenhang mit Covid-19 neue Absonderungsregeln in Schulen. Details erfahren Sie aus dem Auszug aus den Leitlinien "Einsatz von Antigen-Schnelltests in Schulen" oder unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/.
In den Leitlinien heißt es auf Seite 14:
"(...)Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die - nach Feststellung des Gesundheitsamtes – infizierte Person eine Absonderungspflicht. Alle anderen Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse bzw. Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, deren Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal müssen sich im Regelfall nicht absondern.
Stattdessen sieht die Absonderungsverordnung
- für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen eine tägliche Testpflicht mittels Selbsttest
- sowie die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske vor. (...)"
Da unser Kurs- und AG-System keine Unterscheidung in Klassen zulässt, verfahren wir an der IGS Trier wie folgt.
Im oben beschriebenen Fall testet sich immer der komplette Jahrgang bis auf die Geimpften und Genesenen, die von dieser Regel ausgenommen sind.
Die Testungen werden in der 3. Stunden von den FachlehrerInnen beaufsichtigt.
Ab dem Tag des Bekanntwerdens gilt die Maskenpflicht für diesen Jahrgang und die den Jahrgang Unterrichtenden, auch für Geimpfte und Genesene in allen Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände.
Die 5-Tagestestpflicht beginnt am darauffolgenden Tag. Das Ende dieser Testungen und der Maskenpflicht sowie andere Informationen werden den SchülerInnen von den Klassen- bzw. StammkursleiterInnen mitgeteilt.
Die obligatorischen zwei Tests für alle Ungeimpften und Nicht-Genesenen werden bis auf Weiteres wie gehabt durchgeführt.
Ab Montag, 19.09.2021, werden wir so verfahren. Alles Organisatorische wurde bereits in die Wege geleitet, sodass wir auch dies meistern werden.
Ich grüße Sie herzlich!
Dirk Schönhofen
Schulleiter DIR-IGS
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte SchülerInnen,
ab Montag, 13.09.2021, gilt ein neuer Hygieneplan. Diesen können Sie immer aktuell unter http://add.de/corona-schulen/ oder hier einsehen.
Die wichtigste Neuerung ist die Festlegung dreier Warnstufen. Was wir bei den verschiedenen Warnstufen zu berücksichtigen haben, sehen Sie in der unten abgebildeten Tabelle.
Informationen zu den Warnstufen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen auf der o.g. ADD-Homepage.
Sollte sich die Warnstufe ändern, so gilt die entsprechende Regelung immer ab dem übernächsten Tag nach der Änderung.
Wir halten Sie über den Schulmanager immer auf dem Laufenden und geben das entsprechende Datum an.
Ab Montag, 13.09.2021, gilt in Trier bis auf Weiteres die Warnstufe 1.
Mit den besten Grüßen
Dirk Schönhofen
Schulleiter - DIR-IGS
Gesamtes Schulgebäude | Am Platz im Klassenzimmer | Im Freien | |
Warnstufe 1 | Maskenpflicht | keine Maskenpflicht | Keine Maskenpflicht Ausnahme: Kiosk und Bushaltestelle |
Warnstufe 2 | Maskenpflicht | Maskenpflicht | Keine Maskenpflicht Ausnahme: Kiosk und Bushaltestelle |
Warnstufe 3 | Maskenpflicht | Maskenpflicht | Keine Maskenpflicht Ausnahme: Kiosk und Bushaltestelle |
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, sehr geehrte SchülerInnen,
sechs Wochen Sommerferien, in denen Sie hoffentlich Zeit zum Verschnaufen hatten und die hoffentlich vor allem unseren SchülerInnen Erholung brachten, sind nun zu Ende.
Nach den letzten eineinhalb Jahren möchte ich besonders betonen, dass am Montag, 30.08.2021, wieder alle SchülerInnen zum Unterricht kommen und wir, natürlich immer noch unter Berücksichtigung der Hygieneregeln, „normal“ unterrichten werden. Dies begrüße ich sehr, haben wir doch in den letzten Wochen vor den Ferien gemerkt, wie wichtig das Lernen und Leben in der Gemeinschaft ist und wie sehr dies dem ein oder anderen gefehlt hat.
Für dieses Schuljahr haben wir uns einiges vorgenommen. Die Bewältigung der immer noch anhaltenden Pandemie und das Aufarbeiten der schulischen Folgen werden uns noch lange beschäftigen. Aber auch auf anderen Gebieten ist das Engagement der gesamten Schulgemeinschaft gefragt.
Wir wollen die Digitalisierung des Unterrichts ausgewogen und mit Augenmaß voranbringen und vor allem baulich wird sich in den nächsten Monaten und Jahren viel tun.
Neben der Sanierung der Wolfsberghalle und des L-Gebäudes, steht die Neugestaltung des Schulgeländes zwischen dem M- und dem C-Gebäude an. Zu gegebener Zeit werde ich Sie über die Bauvorhaben informieren. Feststeht, dass diese Projekte uns allen enorm viel Geduld und Flexibilität abverlangen werden. Ich hoffe, dass die Vorfreude auf frisch renovierte Bauten mit neuem Mobiliar uns die Kraft geben wird, diese entbehrungsreiche Phase gut zu meistern.
Im Folgenden gebe ich Ihnen zu den wichtigsten allgemeinen Themen Informationen. Viele Einzelheiten werden Ihre Kinder und Sie, liebe SchülerInnen, in den kommenden Tagen von den LehrerInnen erfahren.
Über den Schulmanager halte ich Sie, wie gewohnt, auf dem Laufenden.
Ich wünsche uns allen einen guten Schulstart und ein erfolgreiches und angenehmes Schuljahr 2021/22.
Ich grüße Sie herzlich und wünsche Ihnen alles Gute
Dirk Schönhofen
Schulleiter – DIR-IGS
Bevor der Unterricht nach dem normalen Stundenplan startet, werden alle Klassen und Kurse in den ersten beiden Stunden von ihren Klassen- bzw. StammkursleiterInnen begrüßt und mit den nötigen allgemeinen Informationen für die nächsten Wochen versorgt. Daran schließt sich das sogenannte Methodentraining an, das am zweiten Schultag endet. Hierüber werden Ihnen ihre Kinder sicher berichten.
Die ersten Schultage der Fünft- und Elftklässler gestalten sich etwas anders. Hierüber informieren die StufenleiterInnen gesondert.
Bei der Einreise nach Deutschland aus Gebieten, die vom Bundesministerium für Gesundheit zu Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten erklärt wurden, bestehen nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes Absonderungspflichten (Quarantänepflichten).
Die Quarantäne beträgt bei der Einreise aus Virusvariantengebieten grundsätzlich 14 Tage.
Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 10 Tage; sie entfällt bei geimpften und genesenen Personen ab dem Zeitpunkt des Nachweises, endet ab dem 5. Tag mit einem negativen Testnachweis und verkürzt sich bei Kindern unter 12 Jahren auf 5 Tage.
SchülerInnen, die nach Rückkehr aus dem Ausland unter diese Absonderungspflichten fallen, dürfen für die Zeit der Quarantäne den Präsenzunterricht nicht besuchen.
SchülerInnen, die wegen bestehender Absonderungspflichten die Schule nicht besuchen können, nehmen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht am Präsenzunterricht teil und erhalten deshalb nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit.
Sofern dieses Angebot wahrgenommen wird, handelt es sich somit nicht um Fehlzeiten oder Fehltage. Die Schulbesuchspflicht wird durch die Teilnahme an diesem Angebot erfüllt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Ich möchte Sie auf eine Information unseres Schulträgers aufmerksam machen und zitiere an dieser Stelle den Wortlaut, der mich in den Ferien erreicht hat.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Beschluss der GMK (…) steht nun fest, dass Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr im Impfzentrum geimpft werden können. Konkret bedeutet dies, dass auch 12- bis 17-Jährige ab sofort mit dem Impfstoff von Biontech in den Impfzentren unter den im Beschluss genannten Voraussetzungen geimpft werden können. Auch die Anmeldung über das Landesportal ist bereits möglich.
(…) Zusätzlich möchte ich Sie auch auf die mehrsprachige Kampagne zur Corona-Schutzimpfung der Stadt Trier aufmerksam machen.
Für Rückfragen zur Impfung steht Ihnen Herr Michael Sohn (Tel: 0651/718-1016) zur Verfügung.“
Die Busse fahren nach Plan. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske bzw. FFP2-Maske) ist weiterhin vorgeschrieben. Dies gilt ebenfalls für die Bushaltestellen, insbesondere die am Schulgelände!
Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir Sie aus Platzgründen Ihre Kinder im hinteren Bereich des Parkplatzes aussteigen zu lassen, damit der Verkehr im Montessoriweg ungehindert fließen kann.
Halten Sie bitte nicht am Straßenrand direkt gegenüber des Schulgeländes. Hier besteht ein absolutes Halteverbot, schließlich sollen hier die Busse ungehindert halten und abfahren und können. Helfen Sie mit das Unfallrisiko an dieser Stelle zu minimieren!
Generell ist der Schulweg, wenn irgend möglich, besser zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewerkstelligen.
Auf dem gesamten Schulgelände gelten folgende Hygieneregeln:
• Abstand halten (mindestens 1,5m - wichtigste Regel überhaupt)
• Händewaschen (regelmäßig und gründlich)
• Nies-/Hustetikette
• nicht ins Gesicht fassen
• sich an das Einbahnstraßensystem halten
• in den Klassen- und Kursräumen alle 20 Minuten lüften
Eine medizinische Maske muss innerhalb der Gebäude getragen werden. Vorerst ist das Tragen der Maske auch im Unterricht Pflicht. Außerhalb der Gebäude, also auch während der großen Pausen kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. Ausnahmen stellen die Bushaltestelle und der Kiosk dar. Auch hier besteht Maskenpflicht.
Notwendige Maskenpausen werden nach Bedarf von den LehrerInnen eingeplant.
Bitte achten Sie darauf, dass ihr Kind mehrere Masken dabei hat, da im Verlaufe eines Schultages die Masken häufiger kaputt gehen oder durchnässt sind und wir nur im äußersten Notfall Masken ausgeben.
Unser Maskenkontingent ist begrenzt und leider war es in den letzten Wochen vor den Ferien für viele zur Selbstverständlichkeit geworden, sich eine Maske im Sekretariat zu holen.
Bis auf Weiteres halten wir an der eingeübten Praxis fest, die Selbsttests in der Schule zu beaufsichtigen. Für SchülerInnen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, ist die Selbsttestung weiterhin Pflicht. Die Testungen werden immer montags und donnerstags in der 3. Stunde durchgeführt.
Impfnachweise und ärztliche Genesungsbestätigungen, die zur Aufhebung der Testpflicht nötig sind, müssen den Klassen- bzw. StammkursleiterInnen vorgezeigt werden.
Sollten Sie solche Nachweise im Verlauf des Schuljahres erhalten, geben Sie diese bitte den Klassen- bzw.- StammkursleiterInnen zur Kenntnis, die die Information, im elektronischen Klassenbuch registrieren, sodass die aufsichtführende Lehrperson Bescheid weiß.
Der Schwimmunterricht ist vorerst bis zum 10.09. nicht gestattet, da es die Maskenpflicht in Räumen ebenfalls für den Sportunterricht gibt. Sportliche Betätigungen auf dem Außengelände bei Einhaltung der Abstände sind ohne Maske gestattet. Innerhalb der Halle müssen die Sportangebote so gestaltet werden, dass die Aktivitäten mit Maske durchgeführt werden können. Der Sportunterricht auf dem Außengelände wird daher vorgezogen.
Weil die Umbaumaßnahmen der Halle in den nächsten Monaten starten sollen, wurde der Sportunterricht bereits so geplant, dass ein Bustransfer jederzeit eingerichtet werden kann. Unsere Ausweichhallen liegen in Feyen und in Trier-Nord (Arena). Nach Baubeginn fahren alle SchülerInnen zu diesen Sportstätten. Vorerst bleiben alle Sportgruppen nach Möglichkeit noch am Wolfsberg. Es kann allerdings sein, dass einzelne Gruppen schon jetzt zu einer der Hallen gefahren werden müssen. Dies erfahren Sie über den Stundenplan bzw. von Ihren Kindern.
Der Ganztagsschulbetrieb wird in vollem Umfang ab der zweiten Schulwoche aufgenommen. Auch die Versorgung unserer SchülerInnen mit einem Mittagessen in der Mensa ist wieder möglich. Die besonderen Mensaregeln werden unseren SchülerInnen in einer der ersten Stunden mitgeteilt.
Wie überall gelten verschärfte Hygiene- und Verhaltensregeln.
Wir haben uns dazu entschieden, den Schulkiosk wieder zu öffnen. Selbstverständlich können wir den Verkauf, den wir an zwei Ausgabestellen anbieten, nur aufrechterhalten, wenn sich die SchülerInnen auch hier an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Beim Warten in der Schlange vor dem Kiosk herrscht ebenfalls Maskenpflicht.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass alle Schulschreiben ausschließlich über den „Schulmanager“ verschickt und zusätzlich auf unserer Homepage veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie als Eltern Ihren eigenen Elternzugang freischalten und darauf achten, dass Ihr Kind ausschließlich seinen eigenen Zugang nutzt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, richten Sie diese bitte an die Klassen- bzw. StammkursleiterInnen Ihrer Kinder.
Auch alle für Sie relevanten schulischen Termine können Sie über den Schulmanager einsehen.
So viel erst einmal für den Anfang, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, gehen wir das neue Schuljahr frohen Mutes an!