Entschuldigungspraxis in der MSS
Kern des Entschuldigungsverfahrens ist der persönliche Entschuldigungsbogen, den jeder zu Beginn eines Halbjahres von der Stammkursleitung erhält. Das Führen des Bogens liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schülerin/des Schülers. Der Bogen ist letztlich der Nachweis der Schülerin/des Schülers über die entschuldigten bzw. beurlaubten Stunden und damit ein wichtiges Dokument, das entsprechend zu behandeln ist!
Bei Entschuldigungen/Beurlaubungen in der MSS sind vor allem folgende Aspekte zu beachten, Nichtbeachtung kann zu unentschuligten Stunden führen:
- Spontane Fehlzeiten werden den Lehrkräften frühzeitig (bis spätestens 7:45 Uhr des jeweiligen Tages) mitgeteilt. Dies geschieht mit dem Krankmeldungs-Modul des Schulmanagers. Für die endgültige Entschuldigung zählt aber nur der Eintrag auf dem Entschuldigungsbogen!
- Planbare Termine (Führerscheinprüfungen, Arzttermine etc.) sind grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Ausnahmen sind rechtzeitig vorher zu beantragen. Über Beurlaubung einzelner Stunden entscheidet die Fachlehrkraft; bis zu drei Tagen entschuldigt die Stammkursleitung. Längere Beurlaubungen kann nur die Schulleitung gewähren. Ärztliche Bescheinigungen, Anträge auf Beurlaubung etc. werden von der Stammkursleitung im Entschuldigungsbogen vermerkt. Mit diesem Vermerk kann die Fehlzeit dann entschuldigt werden.
- Bei Fehlzeiten, die drei Tage überschreiten, ist die Schule spätestens am dritten Tag schriftlich zu informieren (§37(1) SchO) .
- Bei vorzeitigen Verlassen des Unterrichts muss eine Abmeldung bei der Stammkursleitung bzw. einer Fachlehrkraft erfolgen. Diese wird entsprechend im Entschuldigungsbogen vermerkt.
- Der versäumte Unterrichtsstoff sowie ggf. erteilte Aufgaben werden zeitnah nachgearbeitet.
- Bei allen Versäumnissen legt die Schülerin/der Schüler in der Regel spätestens innerhalb von zehn Tagen diesen Bogen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zeile zum Fehlzeitraum vor. Die Fachlehrkraft entscheidet über die Entschuldigung und vermerkt dies entsprechend auf dem Bogen.
- Fehlzeiten bei Klausuren oder in den jeweils letzten und ersten Schultagen um die Ferien herum werden nur nach Darlegung triftiger Gründe bei der MSS-Leitung entschuldigt. Eine ärztliche Bescheinigung gilt in jedem Fall als entsprechende Darlegung. Zudem muss die Krankmeldung über den Schulmanager entsprechend vorliegen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Leistung mit 0 MSS-Punkten bewertet (§54(2) SchO).
- Am Halbjahresende trägt die Schülerin/der Schüler die Summe der entschuldigten Fehlstunden ein und gibt ihn bei der Stammkursleitung ab.